Seit Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen von der KfW nur noch gefördert, wenn sie besonders leise sind.
Neue Lärmschutz-Regel ab 2026
Gefördert werden Luftwärmepumpen nur, wenn das Außengerät mindestens 10 dB leiser ist als die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung von 2013 vorgeben.
Die Regel gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen, für die ab dem 1. Januar 2026 ein Förderantrag gestellt wird.
Hintergrund der Änderung
Die strengere Vorgabe steht seit 29. Dezember 2023 in der KfW-Förderrichtlinie unter Punkt 3.4.5 „Geräuschemissionen“ und ist keine Folge der GEG-Novelle.
Damit soll der Lärmschutz in Wohngebieten verbessert werden, ohne die grundsätzliche Heizungsförderung in Frage zu stellen.
Auswahl geeigneter Wärmepumpen
Ob eine Wärmepumpe die Anforderungen erfüllt, lässt sich im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA prüfen, wo förderfähige Geräte gelistet und miteinander vergleichbar sind.
Eigentümerinnen und Eigentümer können dort über die Datumseinstellung kontrollieren, ob ihr gewünschtes Gerät auch 2026 noch förderfähig ist.