AGB,s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Thermico-Technik
Sanitär · Heizung · Klimatechnik · Elektro
Gültig ab: 01. Januar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Thermico-Technik (nachfolgend „Unternehmen“ oder „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) für alle erbrachten Leistungen im Bereich Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik und Elektroinstallation.
1.2 Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge. Abweichende oderergänzende Bedingungen des Kunden werden nur verbindlich, wenn diese schriftlich vom Unternehmen bestätigt werden.
1.3 Alle Vereinbarungen, Zusagen und Zusicherungen werden in den Schriftverkehr aufgenommen oder werden ungültig.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
2.1 Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, solange sie nichtausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Angebot wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens zum Vertrag.
2.2 Der Kunde ist an sein Angebot / seine Anfrage 30 Tage lang gebunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2.3 Auftragsbestätigungen werden schriftlich (per E-Mail, Brief oder auf Papier) erteilt. Mündliche Absprachen auf der Baustelle sind nicht bindend, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden.
2.4 Kostenlose Besichtigungen und Beratungen verpflichten zu keinem Angebot oder Auftrag.
3. Leistungsumfang und Änderungen
3.1 Der Leistungsumfang wird in der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Angebot definiert. Nur die dort aufgeführten Leistungen sind im Preis enthalten.
3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags während der Ausführung müssen schriftlich beauftragt werden. Diese führen zu entsprechenden Kostenänderungen, die vor Ausführung dem Kunden mitgeteilt werden.
3.3 Verzögerungen durch Baustelle, Wetter, fehlende Zugänglichkeit oder mangelhafte Vorbereitung durch den Kunden werden dem Kunden berechnet (nach Stundenhonorar gemäß Stundenverrechnungssatz).
3.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Baustelle für die Montage vorbereitet ist (z.B. Wandlöcher, Stromleitungen, Wasserleitungen).
3.5 Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus und ist verpflichtet, den Arbeitsbereich nach Beendigung der Leistungen in einem besenreinen Zustand zu hinterlassen. Anfallender Bauschutt, Verpackungsmaterialien und durch die Arbeiten verursachte grobe Verschmutzungen werden vom Auftragnehmer im Rahmen der vereinbarten Leistung entsorgt; darüberhinausgehende Reinigungsarbeiten (Fein- oder Bauendreinigung) sind nicht geschuldet und werden – soweit gesondert beauftragt – nach Aufwand gemäß gültigem Stundenverrechnungssatz abgerechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%). Fahrtkosten, Anfahrtsgebühren und Materialnebenkosten können zusätzlich berechnet werden, wenn nicht im Angebot ausdrücklich enthalten.
4.2 Die Zahlungsfrist ist 14 Tage nach Rechnungsdatum netto. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern ein konkretes Zahlungsziel vereinbart wurde oder es sich um eine Entgeltforderung im Sinne des § 286 BGB handelt. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnet (bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte, bei Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz).
4.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Vorauszahlung oder Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Aufträgen oder bei bekannter Zahlungsverzögerung.
4.4 Bei Zahlungsverzug darf das Unternehmen weitere Arbeiten einstellen und Verzugskosten (Mahngebühren, Rechtsverfolgung) dem Kunden in Rechnung stellen. Für jede schriftliche Mahnung nach Verzugseintritt kann eine pauschale Mahngebühr von bis zu 5,00 € erhoben werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern bleibt daneben die Geltendmachung der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt.
4.5 Skonto wird nur gewährt, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
5. Lieferzeiten und Termine
5.1 Genannte Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt. Das Unternehmen bemüht sich, zugesagte Termine einzuhalten.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Zugang zur Baustelle und notwendige Arbeitsplatzvoraussetzungen (Wasser, Strom, Sicherungskasten) bereitzustellen.
5.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten, Materialmangel oder Lieferverzögerungen von Dritten (z.B. Großhandel) befreien das Unternehmen von der Termineinhaltung.
5.4 Bei Verzögerung des Kunden (z.B. fehlende Baustelle) werden Wartezeiten nach dem geltenden Stundenhonorar abgerechnet.
6. Rechte an Plänen und Dokumenten
6.1 Alle erstellten Pläne, Zeichnungen, Angebote und Dokumentationen sind Eigentum des Unternehmens und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht Dritten weitergegeben oder zur Konkurrenzausschreibung verwendet werden.
6.2 Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Kunde die notwendigen Dokumentationen (Inspektions- und Wartungsprotokolle, Bedienungsanleitungen, Gewährleistungsurkunden).
7. Gewährleistung und Gewährleistungsfrist
7.1 Das Unternehmen leistet Gewährleistung für alle erbrachten Arbeiten und Materialien für die Dauer von 24 Monaten ab Übergabe (gemäß § 438 BGB).
7.2 Ausnahmen von der Gewährleistung:
- Normalverschleiß und Abnutzung
- Mängel durch unsachgemäße Bedienung oder Wartung durch den Kunden
- Beschädigungen durch Fremdeinwirkung
- Mängel, die nach Fertigstellung entstehen
- Arbeiten, die der Kunde selbst ausgeführt oder ändern lässt
- Produkte und Materialien von Drittherstellern (Hersteller-Gewährleistung gilt)
7.3 Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Mängelentdeckung dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden. Später angemeldete Mängel werden nichtberücksichtigt.
7.4 Das Unternehmen wird Mängel kostenlos beheben oder ersetzen. Weitere Ansprüche (Schadensersatz, Gewinnentgang) sind ausgeschlossen.
7.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde eigenmächtig Reparaturen vornehmen lässt oder die Anlage unsachgemäß bedient.
7.6 Stellt der Kunde eigenes oder von ihm beschafftes Material (z. B. Armaturen, Geräte, Leitungen, Ersatzteile) zur Verarbeitung oder Montage zur Verfügung, übernimmt das Unternehmen hierfür keine Gewährleistung und keine Haftung für Materialmängel, Kompatibilität oder Funktionstauglichkeit. Die Gewährleistung des Unternehmens beschränkt sich in diesen Fällen ausschließlich auf die fachgerechte Montage nach den anerkannten Regeln der Technik.
7.7 Verzögert sich die Ausführung der Arbeiten, weil vom Kunden bereitgestelltes Material nicht rechtzeitig, unvollständig, fehlerhaft oder ungeeignet ist, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) gemäß dem jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz zuzüglich eines Aufschlags von 25 %.
7.8 Muss aufgrund von Mängeln oder Untauglichkeit des vom Kunden bereitgestellten Materials eine erneute Montage, Demontage oder ein Austausch erfolgen, werden diese Arbeiten dem Kunden gesondert nach Aufwand gemäß Stundenverrechnungssatz zuzüglich eines Aufschlags von 25 % berechnet. Eventuelle Regressansprüche des Kunden gegenüber seinem Lieferanten bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung
8.1 Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur für unmittelbare Schäden bis zur Höhe der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung, maximal jedoch 10.000 EUR.
8.3 Das Unternehmen haftet nicht für:
- Entgangene Gewinne
- Betriebsunterbrechungen
- Datenverluste
- Indirekte oder Folgeschäden
- Schäden durch Materialfehler der Hersteller (Herstellergewährleistung greift)
8.4 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden aus Personenschäden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen bleiben alle vom Unternehmen eingebauten Materialien, Komponenten und Anlagen Eigentum des Unternehmens.
9.2 Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, eingebaute Komponenten und Materialien auszubauen und einzulagern (auf Kosten des Kunden).
10. Versicherung und Haftpflicht
10.1 Das Unternehmen ist Mitglied der Berufsgenossenschaft und verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung für seine Tätigkeiten.
10.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für Versicherung seiner Baustelle und seiner Eigentümer/Mietgegenstände. Das Unternehmen haftet nicht für Diebstahl, Vandalismus oder Beschädigungen durch Drittpersonen auf der Baustelle.
10.3 Bei Schäden an bestehenden Leitungen (Wasser, Strom, Gas) durch den Kunden trägt der Kunde die volle Haftung.
11. Technische Anforderungen und Normen
11.1 Alle Arbeiten werden nach den geltenden technischen Normen und Regelwerken ausgeführt:
- DIN EN 12098 (Regelung von Heizungsanlagen)
- DIN 1988 (Trinkwasserinstallation)
- DIN VDE 0100 (Elektroinstallation)
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Energieeinsparverordnung (EnEV / GEG)
- Weitere zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Normen
11.2 Abweichungen zu Kundenwünschen, die gegen gültige Normen verstoßen, werden vom Unternehmen nicht ausgeführt. Der Kunde wird darauf hingewiesen.
12. Sicherheit und Unfallschutz
12.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für einen sicheren und ordnungsgemäßen Arbeitsplatz. Dies umfasst:
- Freigabe der Arbeitsplätze von Hindernissen
- Bereitstellung notwendiger Stromquellen
- Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
- Warnung vor Sicherheitsrisiken (z.B. Gasleitungen, elektrische Freileitungen)
12.2 Unfallschäden, die durch mangelhafte Baustellen-Vorbereitung entstehen, trägt der Kunde.
12.3 Das Unternehmen ist berechtigt, Arbeiten einzustellen, falls Sicherheitsrisiken bestehen.
13. Datenschutz und Kundendaten
13.1 Der Kunde erteilt dem Unternehmen das Recht zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß DSGVO für die Abwicklung des Auftrags, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.
13.2 Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies gesetzlich erforderlich ist (z.B. Finanzamt, Behörden).
13.3 Das Unternehmen speichert Kundendaten mindestens 10 Jahre zur Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen.
14. Fotodokumentation und Veröffentlichung
14.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Fotos durchgeführter Arbeiten anzufertigen. Diese dienen dem Unternehmen zu Dokumentationszwecken, Qualitätssicherung und Marketing.
14.2 Der Kunde kann der Veröffentlichung von Fotos auf der Website oder in Werbemedienwidersprechen. Dies muss schriftlich mitgeteilt werden.
15. Streitbeilegung und Gerichtsstand
15.1 Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegendeutschem Recht.
15.2 Gerichtsstand ist Alsdorf, Nordrhein-Westfalen, oder der Sitz des Kunden.
15.3 Bei Verbrauchern: Verbrauchern wird das Recht eingeräumt, Beschwerde bei der zuständigen Handwerkskammer oder dem Handwerks-Verbandskörper einzureichen.
15.4 Das Unternehmen beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Diese AGB sind gültig ab 1. Januar 2026. Ältere Versionen verlieren ihre Gültigkeit.
16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt der übrige Inhalt gültig. Die Parteien werden eine gültige Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweckentspricht.
16.3 Mündliche Nebenabreden zur Ergänzung oder Änderung dieser AGB sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
16.4 Die Vermietung oder Weitergabe von AGB an Dritte ist nicht gestattet.
17. Kontakt und Kommunikation
Thermico-Technik
Frankfurter Str. 720-726, 51145 Köln, Nordrhein-Westfalen
Tel.: 02203 1830395
E-Mail: info@thermico-technik.de
Web: www.thermico-technik.de
Handwerkskammer: Köln
Zuständige Berufsgenossenschaft: BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Anlage: Serviceleistungen und Standardhonorar
Stundenverrechnungssatz (Montage/Service): EUR/Stunde (zzgl. 19% MwSt.)
Notdienst-Aufschlag auf Stundenhonorar
Wochentags zwischen 16:30 und 20:00 Uhr: 25%
Wochentags zwischen 20:00 und 7:00 Uhr: 50%
samstags: 50%
sonntags: 70%
Feiertage: 100%
Besondere Feiertage (1. Und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, Ostermontag) 150%
Schmutzzulage 50% bis 100%
Diese AGB-Fassung ist verbindlich. Für Fragen kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle.
Unterschrift / Stempel des Unternehmens:
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