Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das oft als Heizungsgesetz bezeichnet wird, sorgt weiterhin für Unsicherheit bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern.
Was ist aktuell geplant?
Die Bundesregierung arbeitet an einer Novelle des GEG, die künftig als „Gebäudemodernisierungsgesetz“ firmieren könnte und technologieoffener, flexibler und einfacher werden soll.
Ein konkreter Zeitplan ist angekündigt: Eckpunkte bis Ende Januar, Kabinettsbeschluss Ende Februar 2026, Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2026.
Politische Positionen im Überblick
CDU/CSU wollen die aktuelle GEG-Novelle zurücknehmen und zum GEG 2020 zurückkehren, die Heizungsförderung deutlich reduzieren und mittelfristig auslaufen lassen.
SPD und Grüne setzen eher auf Reform statt Abschaffung: Das Gesetz soll vereinfacht, aber mit klaren Klimazielen und Förderung weitergeführt werden, während FDP stärker auf Marktinstrumente wie CO2-Preis und Zertifikatehandel drängt.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Ob Gas- und Ölheizungen ein „Comeback“ erleben, ist offen, denn schon frühere GEG-Versionen enthielten ein Ölheizungsverbot ab 2026 und die Kostenrisiken fossiler Energien bleiben wegen steigender CO2-Preise und Netzentgelte hoch.
Sicher ist: Selbst bei einer Rücknahme der aktuellen Novelle bleibt das Regelwerk komplex, weil es eng mit anderen Gesetzen wie der kommunalen Wärmeplanung verzahnt ist.
Empfehlung für die Praxis
Eigentümer, die jetzt eine neue Heizung benötigen, sollten sich zeitnah über die gültigen gesetzlichen Vorgaben informieren und frühzeitig einen Förderantrag stellen, da die aktuellen Förderkonditionen voraussichtlich nicht besser werden.
Für eine grobe Einschätzung der zukünftigen Heizkosten können Orientierungshilfen wie der Heizspiegel 2024 genutzt werden.