TECHNIK FÜR DIE ZUKUNFT

KfW-Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen ab Januar 2026

Neue Lärmschutz-Regel ab 2026 Gefördert werden Luftwärmepumpen nur, wenn das Außengerät mindestens 10 dB leiser ist als die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung von 2013 vorgeben. Die Regel gilt für Luft-Wasser-Wärmepumpen, für die ab dem 1. Januar 2026 ein Förderantrag gestellt wird. Hintergrund der Änderung Die strengere Vorgabe steht seit 29. Dezember 2023 in der KfW-Förderrichtlinie unter […]